FAQ…häufig gestellte Fragen

Herzlich willkommen bei unserem Fahrdienst – Ihre FAQ zu Kosten & Abrechnung

Wir möchten, dass Sie sich von Anfang an bei uns gut aufgehoben fühlen. Die Abrechnung von Krankenfahrten wirft oft Fragen auf. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten einfach und verständlich erklärt.

In welchem Umkreis ist Ihr Fahrdienst für mich im Einsatz ?

Wir sind täglich für Sie in Erfurt und der gesamten Umgebung unterwegs. Egal ob zum Arzt in die Innenstadt, zum Einkaufen oder zu Freunden in der Region – wir bringen Sie sicher an Ihr Ziel.

Fahren Sie mich auch auf Langstrecken, zum Beispiel zur Reha oder Kur ?

Sehr gerne! Wir holen Sie direkt an Ihrer Haustür in Erfurt oder Umgebung ab und bringen Sie entspannt zu Ihrer Reha-Klinik, Kur oder Anschlussheilbehandlung – auch wenn diese weiter entfernt liegt. Pünktlichkeit und ein bequemer Transport ohne Umstiegsstress stehen bei unseren Langstreckenfahrten an erster Stelle.

Kann ich Sie auch für Privatfahrten buchen ?

Natürlich! Ihre Teilhabe am Leben ist uns wichtig. Sie können uns jederzeit für private Anlässe buchen, wie zum Beispiel für:

  • Familienfeiern und Geburtstage
  • Ausflüge und Freizeitaktivitäten
  • Einkaufsfahrten oder Friseurbesuche

Da die Krankenkasse reine Privatfahrten leider nicht übernimmt, zahlen Sie diese bequem selbst. Fragen Sie uns einfach nach einem unverbindlichen und fairen Angebot für Ihre Wunschstrecke !

Werden die Kosten für medizinische Fahrten von der Krankenkasse übernommen ?

Ja, in den meisten Fällen. Wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt ( z. B. Fahrten zum Arzt, ins Krankenhaus oder zur Dialyse ), übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Voraussetzung dafür ist ein ärztlicher Transportschein und – je nach Situation – eine vorherige Genehmigung der Kasse.

Was ist ein Transportschein und woher bekomme ich ihn ?

Das ist die offizielle „Verordnung einer Krankenbeförderung“ ( Muster 4 ). Diesen Schein stellt Ihnen Ihr behandelnder Arzt aus, wenn Sie den Weg aus gesundheitlichen Gründen nicht alleine bewältigen können. Bitte achten Sie darauf, dass der Arzt das passende Transportmittel (z. B. „Rollstuhltransport“) auf dem Schein ankreuzt.

Muss ich den Transportschein vor der Fahrt genehmigen lassen ?

Bei Fahrten ins Krankenhaus ( stationär ): Nein, hier ist keine vorherige Genehmigung nötig.

Bei Fahrten zum Arzt oder Therapeuten ( ambulant ): Ja, diese Fahrten müssen Sie in der Regel vorab bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Wichtige Ausnahme: Wenn Sie einen Pflegegrad 3 ( mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung ), Pflegegrad 4 oder 5 besitzen oder das Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis haben, gelten ambulante Fahrten automatisch als genehmigt. Der Transportschein vom Arzt reicht dann aus.

Wie hoch ist der Eigenanteil (Zuzahlung) für mich ?

Gesetzlich Versicherte zahlen pro Fahrt einen kleinen Eigenanteil von 10 % des Fahrpreises ( jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro ). Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind und einen entsprechenden Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse besitzen, fällt diese Gebühr für Sie natürlich weg.

Rechnen Sie direkt mit meiner Krankenkasse ab ?

Ja, das machen wir komplett für Sie! Sie müssen nicht in Vorkasse gehen. Sobald uns Ihr genehmigter Transportschein ( und ggf. Ihr Befreiungsausweis ) vorliegt, kümmern wir uns um den gesamten Papierkram und rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie können sich entspannt zurücklehnen.

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